Ausbildung der „Zur Prüfung befähigten Personen“ nach §14 BetrSichV
Der Arbeitgeber ist gemäß BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) verpflichtet, überwachungsbedürftige Anlagen und Anlagenteile regelmäßig zu prüfen. Des Weiteren ist nach jeder Arbeit an einer prüfpflichtigen Anlage eine Prüfung nach §14 BetrSichV durchzuführen. Diese Prüfung wird von einer „Zur Prüfung befähigten Person“ ausgeführt.
Die „Zur Prüfung befähigte Person“ muss eine für die vorgesehene Prüfungsaufgabe einschlägige technische
Berufsausbildung abgeschlossen haben oder über eine andere technische Qualifikation, die sie für die vorgesehene
Prüfungsaufgabe befähigt, verfügen.
Die „Zur Prüfung befähigte Person“ muss neben der fachlichen Eignung einen Nachweis über die Kenntnisse der einschlägigen
technischen Regelwerke aufweisen, bevor sie vom Arbeitgeber (Anlagenbetreiber) mit der Prüfung nach §14 BetrSichV
beauftragt werden darf.
Um die notwendigen Kenntnisse zu erlangen, bieten wir nachfolgende Lehrgänge an. Unsere Lehrgänge können auch kombiniert oder inhaltlich an Ihre Anforderungen angepasst werden.
1. Hydraulik-Druckspeicher und -Druckleitungen
Dieser Lehrgang beschäftigt sich mit den speziellen Anforderungen an die Kenntnisse zu den Regelwerken, die ein Mitarbeiter erfüllen muss, um Hydraulikanlagen mit Druckgeräten (Hydrospeicher) zu prüfen.
- Dauer: 1 Tag
- Präsenzveranstaltung oder Online-Schulung
- Abschluss: schriftliche Lernerfolgskontrolle
- Referent: TÜV-Sachverständiger mit sehr großer Berufserfahrung
- Voraussetzung: fachliche Ausbildung im technischen Bereich
2. Hydraulik-Schlauchleitungen
Dieser Lehrgang beschäftigt sich mit den speziellen Anforderungen an die Kenntnisse der Regelwerke, die ein Mitarbeiter erfüllen muss, um Hydraulikanlagen mit Hydraulik-Schlauchleitungen zu prüfen.
- Dauer: 1 Tag
- Präsenzveranstaltung oder Online-Schulung
- Abschluss: schriftliche Lernerfolgskontrolle
- Voraussetzung: fachliche Ausbildung im technischen Bereich
3. Hydraulik-Druckspeicher und -Druckleitungen (Praxis an der Kundenanlage)
Dieser Lehrgang bietet dem Absolventen des Lehrgangs „Zur Prüfung befähigte Person“ die Gelegenheit, mit einem sehr erfahrenen TÜV-Prüfer eine erste eigene Prüfung einer Anlage nach §14 BetrSichV durchzuführen. Er erhält Unterstützung bei der Durchführung und der richtigen Dokumentation der Prüfung.
- Dauer: abhängig von Kundenanlage
- Voraussetzung: Lehrgang „Zur Prüfung befähigte Person“
Anfragen
Preis- und Terminanfragen richten Sie bitte an Herrn Onur Bandak aus unserer Service-Abteilung.
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