Neues „ID-E-Prüfverfahren“ des TÜV-Thüringen
Der TÜV Thüringen hat auf EMAT-Basis eine neue Technologie für ein schnelles und kostengünstiges Prüfverfahren entwickelt.
- die Prüfung erfolgt häufig im eingebauten Zustand
- teilweise kann die Prüfung der Anlage im laufenden Betrieb vorgenommen werden
Wir unterstützen Sie als Vertragspartner des TÜV Thüringen bei der Vorbereitung und Durchführung der Prüfungen. Von uns bekommen Sie das gesamte Paket aus einer Hand. Die Prüfungen nimmt ausschließlich der TÜV Thüringen vor.
Gegenüberstellung zum bisherigen Verfahren
Klassische Prüfung
Stillstände
Prüfung
Prüfobjekte
Prüfobjekte
und Festigkeit
Prüfobjekte
Prüfobjekte
§ 14 BetrSichV
Schallemissionsprüfung
reduzierte Stillstände
Stillstände (Prüfdruckaufbringungen)
§ 14 BetrSichV
ID-E alternativ
keine Stillstände
des Prüfobjektes
Vorteile von ID-E
- Auswertung von Messergebnissen in Echtzeit
- integrierte Aussage über die gesamte drucktragende Wandung, einschließlich Gewinde
- Erkennung unzulässiger Inhomogenitäten
- Vergleichbarkeit mit früheren/späteren Messungen
- Prüfung bei höheren Oberflächentemperaturen
- Erkennung passiver Fehler
- Prüfung ohne zusätzliches Prüfmedium
- Prüfung ohne Koppelmittel
- Prüfung ohne 230-Volt-Stromanschluss (Ex-Gefahrenbereiche)
- Prüfung ohne Anschluss eines Hochdruckprüfmanometers
- Prüfung ohne Umbau des Blasenspeichers
- Prüfung ohne Trennung von Nutz- und Störgeräuschen
- Prüfung ohne Transport des Anlagenteiles zum Prüfstandort
- Prüfung ohne Rücktransport des Anlagenteils in die Anlage
- keine Erzeugung von Druckdifferenzen (wie z. B. bei SEP) erforderlich
- keine Schädigung der Blase durch die Prüfung
Anwendungsbereiche
Mit ID-E können alle gängigen Formate von hydropneumatischen Druckgefäßen („Blasenspeicher“) geprüft werden:
Maximale Wanddicke* | 3 mm bis ≤ 12 mm |
Minimales Volumen* | ab 6 l |
Minimaler Durchmesser | ab 100 mm |
Maximaler Messbereich | ca. 500 mm |
Totraum neben Sensor | ca. 50 mm |
Maximale Oberflächentemperatur* | 100° C |
Geeignet für folgende Geometrien | einfache, kontinuierliche Geometrien, z. B. Platten, Zylinder, Rohre (rund oder quadratisch) |
Geeignet für folgende Materialien | alle elektrisch leitenden Werkstoffe, z. B. Stahl, Aluminium, Kupfer, Messing, Nickel, Kobalt und Uran |
Zulässig für Druckgeräte nach | Druckbehälterverordnung RL 97/23/EG 2014/68/EU |
Ersatzprüfverfahren, Grundlage BetrSichV | BetrSichV, Anhang 2, Abschnitt 4, Pkt. 5.7 |
* Spezifizierungen auf Anfrage möglich
Das ID-E-Prüfverfahren
Basistechnologie: EMAT (Electromagnetic Acoustic Transducer)
Das in 2019 durch ein Patent geschützte ID-E-Verfahren erfüllt die Anforderungen des VdTÜV-Merkblattes 378,
insbesondere die hundertprozentige Erfassung des Prüfobjektes (Volumenprüfverfahren) beim Ersatz
wiederkehrender innerer und Festigkeitsprüfungen.
FAQ zur Hochtechnologie ID-E vom TÜV Thüringen (Patentinhaber)
Häufig gestellte Fragen, Wissenswertes zur Hochtechnologie ID-E
- ID steht für: Intelligent Diagnostic
- E für die Basistechnologie: Electromagnetic Acoustic Transducer (EMAT)
- Seit 2019, Patentinhaber ist der TÜV Thüringen e.V.
- Nein
- über den Vertrieb des TÜV Thüringen e.V.
- wir sind Ihr Ansprechpartner – vom Angebot bis zur fertigen TÜV-Prüfung alles aus einer Hand.
- Ja, alle Vertriebspartner des TÜV Thüringen sind vertraglich gebunden.
- alle Reisekosten im Bundesgebiet, alle sonstigen Nebenkosten, Gerätekosten, Personalkosten
- ID-E wurde ursprünglich für die zerstörungsfreie Prüfungen an nahtlosen Rohren entwickelt und
- ID-E wurde unter dem Gesichtspunkt entwickelt, die Verfügbarkeit der Prüfobjekte für die Arbeitgeber im Zeitraum von Prüfungen entscheidend zu erhöhen
- mindestens um ca. 80 % bezogen auf die technische Prüfung
- bezogen auf alle bisherigen notwendigen Aufwendungen wie Planung der Stillstände, Ein- und Ausbau der Speicher, Verbringungen zur Prüfanlage um ca. 90 %
- bezogen auf bekannte Ersatzprüfverfahren wie die Schallimmissionsmessung (SEP), um ca. 85 %
- ja, ohne Ersatzprüfung anzuwenden, ca. 2 Stillstandstage für den Betreiber
- bei Anwendung ID-E im Ersatzprüfverfahren, ca. 1 Stunde dem Arbeitsschutz geschuldete Unterbrechungen (z. B. Roboteranlagen in Produktionsstraßen, Pressen)
- Ja
- eine rasante Nachfrage entwickelt sich derzeit bei hydropneumatischen Speichern (Blasenspeicher, Kolbenspeicher) in Windkraftanlagen; in Roboteranlagen, in Schiffen, in Walzstraßen, in der Automobilfertigung
- Die Prüftechnologie bedarf z. B. bei den Blasenspeichern keiner Vorbereitungen durch den Betreiber: alles in Betrieb lassen, kein Ausbau, kein Montagen, keine Verbringungen z. B. aus dem Windrad, aus dem Schiff, aus der Fertigungsstraße.
- faktisch mit keinen, da keine Eingriffe in die Betriebsparameter der Prüfobjekte mehr erforderlich wird
- lediglich aus Arbeitsschutzgründen kann es notwendig werden, eine Anlage stillzusetzen, wenn die Speicher zur Prüfung im Betrieb nicht zugänglich sind (z. B. Roboter oder Fertigungsstraßen
- Nein
- ID-E spielt seine Vorteile unabhängig vom Betriebszustand aus. Im ausgebauten Zustand entfällt die aufwändige Druckprobe.
- 15 Flaschen bzw. 30 Anlagenteilprüfungen (innere und Festigkeitsprüfung in Ersatz)
- einfache, kontinuierliche Geometrien, z. B. Platten, Zylinder, Rohre (rund oder quadratisch)
- alle elektrisch leitenden Werkstoffe, z. B. Stahl, Aluminium, Kupfer, Messing, Nickel, Kobalt und Uran
- Wanddicken von 3 mm bis ≤ 12 mm (hier sind nach oben Spezifizierungen möglich)
- Flaschen ab 6 Liter Inhalt (hier sind nach unten Spezifizierungen möglich)
- Flaschendurchmesser ab 100 mm
- Oberflächentemperaturen bis 100°C sind möglich
- Nein, das Prüfergebnis wird von der ZÜS zum Nachweis genutzt. Faktisch wird die Prüfung jedoch in direktem zeitlichen Zusammenhang durchgeführt.
- Ja
- Im Bereich der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung -BetrSichV-)
- Anlagenteile in Druckanlagen, speziell für überwachungsbedürftige Anlagenteile durch eine ZÜS
- Anlagenteile in Anlagen können durch Ersatzprüfungen geprüft werden, ohne dabei die Anlage oder deren Anlagenteile außer Betrieb zu nehmen
- Bei Prüfungen von Anlagenteilen können die Besichtigungen bei inneren Prüfungen durch andere Verfahren und die statische Druckproben bei Festigkeitsprüfungen ersetzt werden.
- BetrSichV, Anhang 2, Abschnitt 4 Druckanlagen, Pkt. 5: wiederkehrende Prüfungen von Anlagen und Anlagenteilen
- Äußere Prüfungen und Anlagenprüfungen
- Leider nein, ein Prüfergebnis darf nicht auf andere Prüfobjekte übertragen werden.
- Der Arbeitgeber erstellt für sich ein Prüfkonzept und lässt dieses durch eine ZÜS bestätigen.
- Durch das in 09/2020 veröffentlichte Prüfkonzept des VdTÜV, Merkblatt 378 steht den Betreibern bundesweit ein einheitliches Prüfkonzept für Hydraulikspeicher in Druckflüssigkeitsanlagen zur Verfügung.
- Grundsätzlich der Arbeitgeber (Betreiber)
- Ja
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