Sicherheitsventile
Oft werden die Sicherheitsventile bei der Betrachtung der prüfpflichtigen Geräte und Anlagen vernachlässigt. Die Sicherheitsventile werden bei der Herstellung eingestellt, von einer „Zentralen Überwachungsstelle“ (ZÜS), z. B. dem TÜV, geprüft und verplombt.
Die Ventile dienen zur Sicherstellung des zulässigen Höchstdruckes in einer Anlage. Wurde bei der Ermittlung der Überwachungspflichtigkeit eine Pflicht zur wiederkehrenden Prüfung der Anlage ermittelt, so fallen auch diese Ventile in diese Prüfpflicht. Die Überprüfung der Ventile ist hierbei vergleichsweise einfach. Bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung (GBU) sollten diese jedoch in keinem Fall außer Acht gelassen werden.
Ob die Prüfung hierbei durch eine zur Prüfung befähigte und vom Arbeitgeber bestellte Person oder durch eine ZÜS durchgeführt werden muss, ergibt sich aus der Kategorisierung der Druckgeräterichtlinie.
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