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Druckspeicherprüfungen

Druckspeicherprüfungen

Um die Sicherheit der Anlagen zu gewähr­leisten, müssen Druckgeräte und Anlagen, die Druckgeräte enthalten, gemäß BetrSichV (Betriebs­sicherheits­verordnung) vor Inbetrieb­nahme und in regel­mäßigen Abständen wiederholt geprüft werden.
Als Anlagenbetreiber sind Sie verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungs­beurteilung (GBU) Prüffristen für Geräte und Anlagen mit diesen Bauteilen festzulegen.

Anlagenkataster

Seit Inkrafttreten des neuen Produkt­sicherheits­gesetzes wird das Ergebnis dieser Prüfung zusammen mit den Prüffristen von der ZÜS (Zentrale Überwachungsstelle) an ein Anlagen­kataster gemeldet.

In diesem Anlagenkataster sind alle prüf­pflichtigen Anlagen eines Bundeslandes erfasst. Es erfolgt eine zentrale Überwachung der Prüf­fristen. Bei Überschreitung können von der zuständigen Behörde Bußgelder ( Bußgeldkatalog) verhängt werden.

Vor der ersten Inbetrieb­nahme

Gemäß dieser Prüffristen müssen die Druck­speicher vor der ersten Inbetrieb­nahme und anschließend regelmäßig geprüft werden.
Fällt der Speicher in die Kategorie II oder höher, wird vor der ersten Inbetrieb­nahme eine Prüfung der ZÜS (z. B. TÜV) fällig.

Wieder­kehrende Prüfung

Die Einhaltung der Fristen für die wieder­kehrende Prüfung ist wichtig und sollte daher in einer sicheren Organisations­struktur gewährleistet werden. Die Prüf­zeugnisse der Druckgeräte und der Anlage sollten gut verwahrt werden, um sie zum Zeitpunkt der wieder­kehrenden Prüfung zur Hand zu haben.

Druckspeicherprüfungen

Die wiederkehrende Prüfung wird bei Druckgeräten der Kategorie III und größer von einer ZÜS durchgeführt. Druckgeräte der Kategorie II werden von einer „Zur Prüfung befähigten Person“ ausgeführt.

Die wiederkehrende Prüfung gliedert sich in eine innere Prüfung und eine Festigkeits­prüfung. Zur inneren Prüfung wird der Speicher zerlegt, die Speicher­blase wird ausgebaut und die Innenseite des Speichers wird auf Beschädigungen und Korrosion geprüft. Ist diese Prüfung bestanden, wird der Speicher mit Flüssigkeit gefüllt und mit Prüfdruck beaufschlagt. Der Prüfer überprüft den Druck­behälter auf Beschädigungen und Schwachstellen.

Nach erfolgreicher Festigkeits­prüfung wird der Speicher wieder geleert, die Speicherblase (in der Regel eine neue Speicherblase) wird eingebaut und mit Stickstoff gefüllt.

Der Speicher kann nach abgeschlossener Prüfung wieder in die Anlage eingebaut werden.

Vor der Wiederinbetrieb­nahme muss die Anlage gemäß §14 BetrSichV durch eine „Zur Prüfung befähigte Person“ geprüft werden.
Bei Druckgeräten der Kategorie III und höher muss zusätzlich eine Anlagen­prüfung durch die ZÜS erfolgen.

Wir bieten Ihnen die komplette Prüfung Ihrer Anlage aus einer Hand an. Wenden Sie sich hierzu bitte an unsere Service-Abteilung.


📣 Prüfung im laufenden Betrieb

Prüfung im laufenden Betrieb

Der TÜV Thüringen hat ein neues Prüfverfahren entwickelt, bei dem der Druckspeicher nicht aus der Anlage ausgebaut und zerlegt werden muss. Es ist die derzeit schnellste Prüftechnologie.

Die ID-E-Prüfung erfolgt in der Regel im laufenden Anlagenbetrieb:

Wir bieten dieses Prüfverfahren als Partner des TÜV Thüringen an.
Lesen Sie mehr zum neuen Prüfverfahren.


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