Druckspeicherprüfungen
Um die Sicherheit der Anlagen zu gewährleisten, müssen Druckgeräte und Anlagen, die Druckgeräte enthalten,
gemäß BetrSichV (Betriebssicherheitsverordnung) vor Inbetriebnahme und in regelmäßigen Abständen
wiederholt geprüft werden.
Als Anlagenbetreiber sind Sie verpflichtet, im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung (GBU)
Prüffristen für Geräte und Anlagen mit diesen Bauteilen festzulegen.
Anlagenkataster
Seit Inkrafttreten des neuen Produktsicherheitsgesetzes wird das Ergebnis dieser Prüfung zusammen mit den Prüffristen von der ZÜS (Zentrale Überwachungsstelle) an ein Anlagenkataster gemeldet.
In diesem Anlagenkataster sind alle prüfpflichtigen Anlagen eines Bundeslandes erfasst. Es erfolgt eine zentrale Überwachung der Prüffristen. Bei Überschreitung können von der zuständigen Behörde Bußgelder ( Bußgeldkatalog) verhängt werden.
Vor der ersten Inbetriebnahme
Gemäß dieser Prüffristen müssen die Druckspeicher vor der ersten Inbetriebnahme und anschließend regelmäßig geprüft werden.
Fällt der Speicher in die Kategorie II oder höher, wird vor der ersten Inbetriebnahme eine Prüfung der ZÜS (z. B. TÜV) fällig.
Wiederkehrende Prüfung
Die Einhaltung der Fristen für die wiederkehrende Prüfung ist wichtig und sollte daher in einer sicheren Organisationsstruktur gewährleistet werden. Die Prüfzeugnisse der Druckgeräte und der Anlage sollten gut verwahrt werden, um sie zum Zeitpunkt der wiederkehrenden Prüfung zur Hand zu haben.
Die wiederkehrende Prüfung wird bei Druckgeräten der Kategorie III und größer von einer ZÜS durchgeführt. Druckgeräte der Kategorie II werden von einer „Zur Prüfung befähigten Person“ ausgeführt.
Die wiederkehrende Prüfung gliedert sich in eine innere Prüfung und eine Festigkeitsprüfung. Zur inneren Prüfung wird der Speicher zerlegt, die Speicherblase wird ausgebaut und die Innenseite des Speichers wird auf Beschädigungen und Korrosion geprüft. Ist diese Prüfung bestanden, wird der Speicher mit Flüssigkeit gefüllt und mit Prüfdruck beaufschlagt. Der Prüfer überprüft den Druckbehälter auf Beschädigungen und Schwachstellen.
Nach erfolgreicher Festigkeitsprüfung wird der Speicher wieder geleert, die Speicherblase (in der Regel eine neue Speicherblase) wird eingebaut und mit Stickstoff gefüllt.
Der Speicher kann nach abgeschlossener Prüfung wieder in die Anlage eingebaut werden.
Vor der Wiederinbetriebnahme muss die Anlage gemäß §14 BetrSichV durch eine „Zur Prüfung befähigte Person“ geprüft werden.
Bei Druckgeräten der Kategorie III und höher muss zusätzlich eine Anlagenprüfung durch die ZÜS erfolgen.
Wir bieten Ihnen die komplette Prüfung Ihrer Anlage aus einer Hand an. Wenden Sie sich hierzu bitte an unsere Service-Abteilung.
📣 Prüfung im laufenden Betrieb
Der TÜV Thüringen hat ein neues Prüfverfahren entwickelt, bei dem der Druckspeicher nicht aus der Anlage ausgebaut und zerlegt werden muss. Es ist die derzeit schnellste Prüftechnologie.
Die ID-E-Prüfung erfolgt in der Regel im laufenden Anlagenbetrieb:
- ohne technische Vorbereitung
- ohne Ausbau der Druckspeicher
- ohne Stillstand der Anlage
- ohne Ausfallzeiten
Wir bieten dieses Prüfverfahren als Partner des TÜV Thüringen an.
Lesen Sie mehr zum neuen Prüfverfahren.
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